Herzlich willkommen

auf der Website des trägerunabhängigen Dienstleistungsbüros von Karl-Heinz Benz. Hier erhalten Sie nützliche Informationen und Angebote zu wichtigen Themen der Pflege- und Rechtsberatung Pflegeversicherung sowie der rechtlichen Betreuung. Zu organisatorischen sowie rechtlichen Fragen wenn es darum geht, dass ein Mensch hilfe- oder pflegebedürftig wird.

Steht der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) an oder die Antragsstellung zur Pflegeversicherung? Oder sind Sie mit dem Bescheid Ihrer Pflegekasse zur Einstufung nicht zufrieden?
Die eigene Ermittlung des Pflegebedarfs kann der richtige Schritt sein um Ihre berechtigten Ansprüche bei der finanziellen Unterstützung durchzusetzen. Als gerichtlich zugelassener Rentenberater (SGB XI) kann ich Sie im Widerspruchsverfahren ebenso vertreten wie im Sozialgerichtsverfahren.

Für den Bereich der rechtlichen Betreuung spielt das Erhalten einer größtmöglichen Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit eine große Rolle – trotz der Einschränkungen durch Krankheit. Das aktive Stärken der verbliebenen Fähigkeiten bedeutet hier mehr Lebensqualität.

Als weiteres Angebot: Vorträge und Seminare. Sie sind nach verschiedenen Schwerpunkten ausgerichtet und verschaffen zum einen den ersten Überblick. Zum anderen geben sie die wichtigsten Tipps und Hilfestellungen bei komplexen Sachverhalten gebündelt weiter. Ganz bewusst wurde diese Seite so gestaltet, dass Sie sich immer tiefer in ein Thema einlesen können.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Unterstützung? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf – ich freue mich.

Ihr Karl-Heinz Benz

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.