Rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
Lange galt in Deutschland das Vormundschaftsgesetz: Alte, kranke oder behinderte Menschen wurden oft zu Unrecht entmündigt und zum Teil unter unwürdigen Bedingungen verwahrt und verwaltet. Anstelle dessen trat 1992 das Betreuungsrecht, das den Betroffenen mehr Selbstbestimmung ermöglicht und die Würde des Menschen achtet.
Betreuer haben die Aufgabe kranke, geistig oder körperlich Behinderte oder unter psychischen Störungen leidende Menschen jeden Alters zu unterstützen. Ob jemand vermögend oder mittellos ist, spielt dabei keine Rolle.
Die Betroffenen finden sich aufgrund Ihrer Einschränkungen im Leben oft nicht mehr zurecht. Es kommt aus diesen Gründen oft zur Isolation und Vereinsamung, zur Verschuldung oder Unfähigkeit Arzt- und Behördentermine wahrzunehmen.
Aktuell:
Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de
Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.
Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.