Organisation der ambulanten Versorgung
Basisangebot
- Erstgespräch zur Ermittlung des kompletten Hilfebedarfs in den Bereichen: Pflege, Ausstattung mit Hilfsmitteln, Hauswirtschaft, wirtschaftliche Situation
- Beratung und Empfehlungen zu in Frage kommenden Hilfsmitteln
- Information bzw. Vorschläge für die eigenständige Organisation der verschiedenen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Betreuungsdienstleistungen
Mögliche Erweiterung: Komplettangebot mit zusätzlichen Leistungen
- Vorbereitung von Anträgen, auf Wunsch bis zur Unterschrift
- Suche nach geeigneten Dienstleistern und Veranlassung der nötigen bzw. gewünschten Versorgung, gemeinsamer Hausbesuch mit dem Pflegedienst, bzw. Einsatzleistungen
- Organisation notwendiger Hilfsmittel
- Hausbesuch nach etwa 14 Tagen um sicherzustellen, dass die Versorgung geeignet ist und den Wünschen der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen entspricht
- Bei Bedarf Nachbesserung/Veränderungen
Aktuell:
Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de
Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.
Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.