Einstufung in die Pflegeversicherung
Pflegeberatung im Umfeld der Pflegeeinstufung
Sicherlich ist es nicht immer nötig sich von außen bereits im Vorfeld der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beraten zu lassen. Trotzdem ist es ratsam sich auf den Besuch des Gutachters gut vorzubereiten. Unabdingbar ist dabei eine schriftliche Darstellung des Hilfebedarfs in den gesetzlich definierten Verrichtungen. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen. Möglicherweise können bereits dadurch Missverständnisse zwischen Ihnen und dem Begutachter ausgeräumt werden und ein etwaig sich anschließendes zeitaufwändiges Widerspruchsverfahren vermieden werden.
Im Folgenden finden Sie verschiedene Möglichkeiten der Begleitung.
Pflegebedarfermittlung / Begleitung bei der MDK-Begutachtung
Dieses Angebot ist besonders für pflegebedürftige Menschen (und deren Angehörige) gedacht, die bisher nicht von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden und sich selbständig auf den Termin zur Einstufung durch den MDK vorbereiten möchten. Die Pflegebedarfsermittlung wird von mir auf der Grundlage des MDK-Formulargutachtens durchgeführt und ist eine sehr gute Grundlage für die Gespräche mit dem Gutachter.
- Erstgespräch in der häuslichen Umgebung oder in der Klinik zur Ermittlung des Hilfe-/Pflegebedarfs
- Schriftliche Darstellung des ermittelten Pflegebedarfs
Ein Komplettangebot zur Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als Ihr Bevollmächtiger finden Sie bei Pflegerechtsberatung.
Auf Wunsch Teilnahme am Begutachtungstermin des MDK.
Aktuell:
Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de
Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.
Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.