Führen eines Pflegetagebuchs
Das Führen eines Pflegetagebuchs macht den gesamten Hilfebedarf während eines bestimmten Zeitraums transparent. Es stellt ein wichtiges Instrument dar, um am Begutachtungstermin den Hilfebedarf über einen bestimmten Zeitraum kompetent nachzuweisen. Wichtig dabei ist allerdings eine vollständige Erfassung aller gesetzlich definierten Verrichtungen.
Dieses Angebot richtet sich vor allem an pflegebedürftige Menschen (und deren Angehörige), die bisher nicht von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden und einen erheblich schwankenden Hilfebedarf (bezogen auf einzelne Tage) haben und die MDK-Begutachtung selbständig durchführen wollen.
- 1. Hausbesuch mit Informationsgespräch wie das Pflegetagebuch geführt werden muss und ausführliche Informationen wie der Hilfebedarf im Pflegetagebuch dargestellt werden kann
- 2. Hausbesuch mit Überprüfung der Eintragungen sowie nötigenfalls Korrektur und Eintragung von Leistungen, die vor der Abgabe an die Pflegekasse, bzw. vor dem Begutachtungstermin nicht eingetragen wurden
- Kontinuierliche telefonische Begleitung während des gesamten Zeitraums
Aktuell:
Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de
Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.
Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.