Bescheidprüfung / Überprüfung des Pflegegutachtens nach Aktenlage / Gutachtencheck

Möglicherweise sind Sie mit dem Bescheid Ihrer Pflegekasse zur Einstufung unzufrieden. Sie wissen nicht, ob wirklich alle einstufungsrelevanten Tätigkeiten erfasst wurden und sind sich daher unsicher, ob Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen sollen. Für diese Fälle biete ich Ihnen eine Überprüfung des Gutachtens an.

  • Rechtliche Prüfung des Bescheids/Verwaltungsakts
  • Überprüfung des MDK-Gutachtens nach Schwachstellen (beispielsweise pflegefachliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit)
  • Telefonische Kontaktaufnahme
  • Gegebenenfalls schriftliche Bewertung, Hinweise aus pflegefachlicher Sicht, Hinweise auf mögliche Aussichten im Widerspruchsverfahren, Argumente für das Widerspruchsverfahren

Sind die Vorraussetzungen gegeben hat ein Gegengutachten gute Chancen auf Erfolg.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.