Überprüfung eines Pflegegutachtens und Erstellung eines Gegengutachtens

  • Rechtliche/fachliche Prüfung des Bescheids/Verwaltungsakts
  • Erstbesuch bei pflegebedürftiger Person mit Gespräch über die unbefriedigend verlaufene Begutachtung
  • Eigene Ermittlung des Pflegebedarfs
  • Überprüfung des MDK-Gutachtens und Vergleich mit eigenen Erhebungen
  • Erstellung eines Gegengutachtens
  • Gespräch über den ermittelten Sachverhalt

Bei der eigenen Ermittlung des Pflegebedarfs handelt es sich um ein Privatgutachten, eine Übernahme der Kosten erfolgt in diesem Falle bei erfolgreich verlaufenem Widerspruchsverfahren. Ein Gerichtsgutachten würde erst bei einem Sozialgerichtsverfahren von einem neutralen Gutachter angefordert.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.