Bevollmächtigung und Vertretung als Rentenberater (SGB XI)

1. im Widerspruchsverfahren

Mit der Bekanntgabe des Bescheids über eine mögliche Einstufung durch die Pflegekasse aufgrund des Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist das Verwaltungsverfahren zunächst beendet.

Falls Sie sich entschließen Widerspruch einzulegen, muss dieser innerhalb eines Monats erfolgen. Gerne vertrete ich Sie dabei als Rentenberater Fachgebiet Pflegeversicherung.

2. im Sozialgerichtsverfahren 1. Instanz und 2. Instanz

Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat und Sie trotzdem an Ihrer Sichtweise festhalten wollen, steht Ihnen nach abgeschlossenem Widerspruchsverfahren die Klage auf dem Sozialgerichtsweg offen. Dabei muss die Klage innerhalb eines Monats beim örtlich zuständigen Sozialgericht eingereicht werden.

Nachdem sich meine Genehmigung zur Rechtsberatung auch auf das mündliche Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit erstreckt, kann ich Sie auch im Sozialgerichtlichen Verfahren 1. und 2. Instanz vertreten.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.