Leistungen und Gebühren

Inhalt:

verwendete Abkürzungen:
MG = Mittelgebühr     RG = Regelgebühr

Angebote der Pflegeberatung

Bei der Pflegeberatung können Sie grundsätzlich zwischen den unten aufgeführten Pauschalangeboten und einer Abrechnung nach Zeit wählen. Die Inhalte sind identisch. Bei der Abrechnung nach Zeit wird ein Stundensatz von 40€ zu Grunde gelegt. Abgerechnet wird nach angefangenen 15 Minuten. Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit. Die Angaben zu den Auslagen finden Sie weiter unten bei Wichtige Informationen.

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Pauschalangebote Pflegeberatung

Organisation ambulanter Versorgung (Basisangebot)

Gebühr: 169€ netto zuzüglich der gesetzlichen Mwst. sowie eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,90€/km.

Mögliche Erweiterung (Komplettangebot mit zusätzlichen Leistungen)

Zusätzlich 100€ netto zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale von 0,90€/km sowie der gesetzlichen Mwst.
Gesamtpaketpreis Großes Paket: 269€ netto zuzüglich Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,90€/km sowie der gesetzlichen Mwst.

Organisation vollstationärer Versorgung/Heimplatzsuche

Preis nach Aufwand und tatsächlich benötigter Zeit mit einem Stundensatz von 40€ netto, abgerechnet nach angefangenen 15 Minuten zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,30€/km, Auslagen und der gesetzlichen Mwst. Fahrzeit gilt als Arbeitszeit.

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Pauschalangebote Pflegeberatung im Umfeld der Pflegeeinstufung

Pflegebedarfsermittlung/Begleitung bei der MDK-Begutachtung

Gebühr: 125€ netto zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,90€/km und der gesetzlichen Mwst. Wünschen Sie zu Ihrer Unterstützung die Anwesenheit beim Begutachtungstermin, um beispielsweise sicherzustellen, dass der gesamte Hilfebedarf Berücksichtigung findet, so beträgt die Pauschalgebühr 189€ zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,90€/km.

Ein Komplettangebot zur Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als Ihr Bevollmächtigter finden Sie unter Pflegerechtsberatung.

Wichtig: Sollte sich beim Erstgespräch herausstellen, das von mir keine Pflegestufe empfohlen werden kann, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand mit 40€/Std. zzgl. Auslagen und der gesetzlichen Mwst. In diesem Fall unterbleibt die schriftliche Darstellung des Hilfebedarfs. Auf Wunsch des Kunden kann aber auch das komplette Angebot geleistet werden.

Führen eines Pflegetagebuches

Gebühr: 125€ netto zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,90€/km sowie der gesetzlichen Mwst. Ein Komplettangebot zur Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als Ihr Bevollmächtigter finden Sie unter Pflegerechtsberatung.

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Angebote der Rechtsberatung Pflegeversicherung SGB XI und Gutachtenerstellung

Rundum-Sorglos-Paket! Antragstellung Pflegeversicherung/Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Vergütung nach RVG Nr. 2400 (MG 280€), 7000ff

Wichtig: Sollte sich beim Erstgespräch herausstellen, dass von mir keine Pflegestufe empfohlen werden kann, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand mit 45€/Std. zuzüglich Auslagen und der gesetzlichen Mwst. berechnet. Sollte der Kunde trotzdem am Gesamtangebot festhalten wollen, ist dies natürlich möglich.

Bescheidprüfung/ Überprüfung des Pflegegutachtens nach Aktenlage/Gutachtencheck

Vergütung nach RVG Nr. 2102/2103, 7000ff
Wichtig: Sollte sich bei der Prüfung ergeben, dass ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hat, wird für den einmaligen Gutachtencheck ein Honorar von 50€ netto zuzüglich der gesetzlichen Mwst. berechnet.

Überprüfung eines Pflegegutachtens und Erstellung eines Gegengutachtens

Vergütung nach RVG Nr. 2102/2103, 7000ff
Ca. 300-350€ netto, je nach Aufwand zuzüglich Auslagen und der gesetzlichen Mwst.

Wichtig: Sollte sich während des Beratungsprozesses herausstellen, dass keine Aussicht auf Erfolg zur Durchsetzung des angestrebten Ziels besteht, werden die bis dahin geleisteten Arbeiten mit 45€/Std. zuzüglich Auslagen und der gesetzlichen Mwst. berechnet.

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Bevollmächtigung und Vertretung als Rentenberater (SGB XI) im Widerspruchsverfahren

Vergütung nach RVG Nr. 2400/2401, ev. 1005, 7000ff
Die Kosten werden bei einem Obsiegen zu großen Teilen von der beklagten Pflegekasse übernommen.

Bevollmächtigung und Vertretung als Rentenberater (SGB XI) im Sozialgerichtsverfahren 1. Instanz

Vergütung nach RVG Nr. 3102/3103/3106, ev. 1006, 7000ff
Die Kosten werden bei einem Obsiegen zu großen Teilen von der beklagten Pflegekasse übernommen.

Bevollmächtigung und Vertretung als Rentenberater (SGBXI) im Sozialgerichtsverfahren 2. Instanz

Vergütung nach RVG Nr. 3204/3205, ev. 1007, 7000ff.
Die Kosten werden bei einem Obsiegen zu großen Teilen von der beklagten Pflegekasse übernommen.

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Wichtige Informationen

Ein erstes Informationsgespräch ist kostenlos. Es werden ausschließlich Fahrtkosten in Höhe von 0,90€/km zuzüglich der gesetzlichen Mwst. berechnet.

Bei diesem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit Ihr persönliches Problem zu schildern. Anschließend zeige ich Ihnen gerne auf, welche Hilfsmöglichkeiten in Ihrem speziellen Fall möglich sind. Natürlich werden Sie dann auch über die zu erwartenden Kosten für die entsprechende Beratungsdienstleistung informiert. Ich schließe mit Ihnen einen verbindlichen schriftlichen Vertrag, in dem meine Leistungen und das dafür festgelegte Entgelt bezeichnet sind.
Falls es zu nötigen Veränderungen während des Beratungsprozesses kommt, bedürfen diese der Schriftform und können daher nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Die abgeschlossenen Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Für die Zeit eines etwaigen Aufenthaltes im Krankenhaus, einer Rehaeinrichtung o.ä., in denen eine Leistungserbringung unter Umständen nicht möglich ist, ruhen diese. Eine Kündigung aus wichtigen Gründen ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten möglich. Diese liegen vor, wenn einem Vertragspartner die Fortsetzung der Vertragsbeziehung nicht zumutbar ist. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

Im Bereich der Pflegeberatung können Sie bei den Angeboten zwischen der Abrechnung nach Pauschalpreis zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,90€/km sowie der gesetzlichen Mwst. oder nach tatsächlichem Zeitaufwand zuzüglich der Fahrtkosten in Höhe von 0,30€/km, Auslagen und der gesetzlichen Mwst. wählen. In diesem Fall erhalten Sie eine genaue Aufstellung der Leistungen mit Zeitbedarf und eine Auflistung der Auslagen. Der Stundensatz beträgt 40€/h netto zzgl. Mwst. Die Abrechnung erfolgt jeweils für begonnene 15 Minuten. Die Fahrzeit wird als Arbeitszeit berechnet.

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Die Auslagen werden wie folgt berechnet:
Kopierkosten: 0,20€
Telefonkosten: 0,06€/Einheit

Im Bereich der Pflegerechtsberatung /Gutachtenerstellung wird nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.
In Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine Anwendung findet, wird mit einem Stundensatz von 45€ zuzüglich Auslagen und der gesetzlichen Mwst. abgerechnet. Es gibt in diesem Bereich leider keine Erfolgsgarantie. Ich kann nur durch mein Fachwissen und meine Erfahrung Wahrscheinlichkeiten ermitteln. Ob diese dann durch die Bearbeiter der Krankenkassen oder Richter letztlich auch so beurteilt werden, kann ich naturgemäß nicht garantieren.

Bitte beachten Sie noch Folgendes:
Bei allen Pauschalangeboten werden lediglich meine Leistungen berücksichtigt. Es können jedoch weitere Kosten durch Dritte anfallen wie beispielsweise Transportkosten, Kosten für die Anschaffung von Hilfsmitteln, Räumungskosten usw. Diese Kosten werden dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt. Ich trete in keinem Fall in Vorleistung für Kosten Dritter. Eine Auftragserteilung zu kostenpflichtigen Leistungen von Dritten erfolgt ausschließlich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Die Pauschalpreise enthalten nur die in der Beschreibung aufgeführten Hausbesuche. Zusätzlich gewünschte Hausbesuche werden laut gültiger Preisleiste in Rechnung gestellt. Für Menschen mit geringem Einkommen biete ich Sonderpreise. Geringes Einkommen muss nachgewiesen werden. Ich orientiere mich am SGB XII, ehemals Sozialhilfegesetz.