Wie kommt es zur Einrichtung einer Betreuung?

Der Betreuungsbedarf wird von den örtlichen Betreuungsbehörden oder dem Amtsgericht, im württembergischen Landesteil von den zuständigen Notariaten als Vormundschaftsgerichtsbarkeit festgestellt. Das geschieht manchmal aufgrund von Informationen von Verwandten oder aus der Nachbarschaft.

Vor der Einrichtung einer Betreuung müssen die zuständigen Richter(innen) den betroffenen Menschen, wenn möglich in seinem Umfeld, anhören. Bei der Frage der Betreuerauswahl haben die Betroffenen ein Mitspracherecht.
Das Gericht ist letztlich verpflichtet, zu prüfen, ob eine Betreuung nötig ist und wem diese übertragen wird.

Die Frage einer etwaigen Geschäftsunfähigkeit ist zunächst völlig unabhängig von der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung zu sehen. Betreuung kann daher auch nicht mehr als Entmündigung gesehen werden.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.