Zeitrahmen der Betreuung
Sie wird auch immer zunächst nur für eine befristete Zeitdauer festgelegt. Danach findet in der Regel eine erneute Anhörung statt, bei der über eine mögliche Verlängerung entschieden wird. Selbstverständlich kann die betreute Person jederzeit einen Antrag auf Auflösung der Betreuung stellen.
Eine rechtliche Betreuung wird nicht pauschal, sondern immer für spezifische Aufgabenfelder, wie beispielsweise Gesundheitssorge, Vermögensregelung, Heimangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten eingerichtet. Damit ist eine Eigenverantwortlichkeit des Betreuten in den nicht bestimmten Aufgabenfeldern gewährleistet.
Welcher Zeitrahmen steht für die Betreuung zur Verfügung ?
Zur Führung der Betreuung haben die Betreuer pro Betreuungsfall ein pauschales, gesetzlich geregeltes Zeitbudget. Dies sind im Durchschnitt nur ca. 3,5 Stunden monatlich. In dieser Zeit müssen sämtliche Aufgaben wie die Kontakte zu den beteiligten Institutionen, die Organisation der Unterstützung und Hilfen sowie die persönlichen Gespräche mit den Klient/innen bewältigt werden.
Finanzierung der Betreuung
Die Unterscheidung zwischen sogenannten vermögenden und mittellosen Betreuten wird nach den Sätzen des sozialhilferechtlich zugestandenen Schonvermögens getroffen. Vermögende Betreute müssen die Kosten für die Betreuung selbst bezahlen.
Die Finanzierung der Betreuung bei Mittellosen Klient/innen übernimmt die Staatskasse. Der Höchstsatz der pauschalierten Vergütung beträgt inklusive Mwst. 44€ pro Stunde.
Aktuell:
Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de
Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.
Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.