Rechtsberatung Pflegeversicherung SGB XI
Immer wieder tauchen in Zusammenhang mit der Einstufung in eine Pflegestufe durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) auch rechtliche Probleme und Fragen auf. Pflegebedürftig und ihre Angehörigen fühlen sich häufig nicht richtig beurteilt. Vor allem Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen haben es oft schwer in eine für sie adäquate Pflegestufe eingestuft zu werden. Der große Aufwand an Unterstützung und Anleitung bleibt oft unberücksichtigt. Der Einstufungsantrag wird abgelehnt, weil der vom Medizinischen Dienst festgestellte Pflegebedarf angeblich zu niedrig ist.
Sie fühlen sich ungerecht behandelt und fragen sich, ob es nicht sinnvoll wäre, Widerspruch einzulegen. Möglicherweise weigert sich die Pflegekasse, ein benötigtes Hilfsmittel zu finanzieren oder einen Zuschuss zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung zu leisten. Auch hier ist es möglich, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen der Anspruch doch durchgesetzt werden kann. Dies sind nur einige Fragen, die im Umfeld von Pflegebedürftigkeit auftreten. Es besteht immer die Gefahr durch mangelndes Fachwissen eigene Ansprüche nicht durchsetzen zu können.
- Wichtig ist in diesem Fall eine – von Dienstleistern unabhängige – Beratung, die individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.
- Wichtig ist auch die Verbindung zwischen der Pflegeberatung und der zugehörigen Rechtsberatung SGB XI, um Ihre Interessen im Einstufungsverfahren bzw. durch Einlegen von Widerspruch und Klage wirksam vertreten zu können.
- Damit verbunden ist die kompetente Information über die Rechte und Ansprüche gegenüber der Pflegekasse.
Als Rentenberater bin ich gerichtlich zugelassen und unterliege der Aufsicht des Landgerichts Stuttgart. Ich bin für meine Tätigkeit haftpflichtversichert und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Tätigkeiten in diesem Bereich setzen eine ordentliche Bevollmächtigung voraus. Im Falle des Obsiegens bei Rechtsstreitigkeiten werden die Gebühren zu großen Teilen von der jeweiligen Pflegekasse übernommen.
Aktuell:
Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de
Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.
Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.