Was tun, wenn der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) kommt?

Der medizinische Dienst der Krankenversicherung ist mit der Begutachtung im Einstufungsverfahren in der Pflegeversicherung beauftragt. Pflegebedürftige und ihre Angehörige fühlen sich häufig nicht richtig beurteilt. Vor allem Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen haben es oft schwer in eine für sie adäquate Pflegestufe eingestuft zu werden. Die Kriterien zur Einstufung sind oft nicht transparent und der Begutachtungstermin geht schnell vorbei. Möglicherweise hat man in der begreiflichen Aufregung nicht die Möglichkeit nützen können mit dem Gutachter zu sprechen.

Im Vortrag werden die Grundsätze bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit genauso vorgestellt wie eine ausführlich Darstellung der anerkannten Formen der Hilfeleistung. Es werden Einblicke in die sogenannten “Zeitkorridore” für die einzelnen Hilfen und deren Anwendung in den Begutachtungsrichtlinien gegeben. Auf die Besonderheiten bei Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz wie etwa bei Demenzerkrankungen wird extra eingegangen. Informationen zur Vorbereitung und Tipps zur Fehlervermeidung beim Begutachtungstermin runden den Vortrag ab.

Der Vortrag richtet sich vor allem an pflegende Angehörige die möglicherweise kurz vor dem Begutachtungstermin stehen aber auch an solche die diesen hinter sich haben, unzufrieden mit der Beurteilung sind und sich möglicherweise fragen, ob sie Widerspruch einlegen sollen.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.