Die Pflegeversicherung – (k)ein Buch mit sieben Siegeln!
Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen des SGB XI
Obwohl selber nur als “Teilkaskoversicherung” gedacht, bietet die soziale Pflegeversicherung SGB XI doch das Rückgrat der finanziellen Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften werden an diesem Abend kurz skizziert.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vorstellung der Leistungsvoraussetzungen, Informationen über das Antragsverfahren und vor allem der Darstellung der vielfältigen Leistungen der Pflegeversicherung. Vom Anspruch auf Pflegesachleistungen nach den sogenannten Pflegemodulen, Unterstützung bei Kurzzeitpflege/Tagespflege/Verhinderungspflege über Pflegehilfsmittel bis hin zur sozialen Absicherung einer Pflegeperson usw. Aufgrund von ganz praktischen Beispielen wird auch eine Kalkulation über die zu erwartenden Kosten einer ambulanten Versorgung gegeben.
Der Vortrag richtet sich vor allem an Menschen, die sich einen Überblick über die Einstufungsvoraussetzungen und die zu erwartenden Leistungen bei einer Einstufung in die Pflegeversicherung verschaffen wollen.
Aktuell:
Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de
Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.
Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.