Kurzbeschreibung zum Seminar - Rechtliche Betreuung -

Die rechtliche Betreuung hat 1992 das alte Vormundschaftsrecht abgelöst und bietet den betroffenen Menschen ein deutlich höheres Maß an Selbstbestimmung. So schafft es eine Grundlage für die Teilhabe am Leben.

Im Seminar soll ein Gesamtüberblick über das ganze Rechtsgebiet gegeben werden. Neben den Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung sind auch der Ablauf des Verfahrens, die Struktur des Betreuungswesens, die Realisierung der Autonomie des Betreuten sowie die verschiedenen vormundschaftlichen Genehmigungsvorbehalte, insbesondere in Bezug auf ärztliche und freiheitsentziehende Maßnahmen Schwerpunktthemen. Eingegangen wird auch auf die Fragestellung der “Geschäftsfähigkeit” des Betreuten.

Ebenso werden mögliche Alternativen und selbstbestimmte Rechtsvorsorge durch Vollmacht und/oder Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung kurz skizziert. Grundsätzlich können die Schwerpunkte des Gesamtüberblicks natürlich frei gewählt werden und sind abhängig von der zur Verfügung stehenden Zeit. Selbstverständlich biete ich auch vertiefende Einheiten zu Einzelthemen wie beispielsweise freiheitsentziehende Maßnahmen an.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.