Kurzbeschreibung zum Seminar - Rechtliche Vorsorge -

für Krankheit/Behinderung/Alter durch Vorsorge (General-) Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selber regeln kann. Hier bietet die Vollmacht eine Möglichkeit einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung zu erlauben. Der Vorteil gegenüber einer möglichen Bestellung eines rechtlichen Betreuers ist die selbst gewählte Hilfe für den Fall einer krankheits- oder behinderungsbedingten Unfähigkeit sich um die eigenen Belange zu kümmern.

Sollte keine Person des Vertrauens verfügbar sein, so bietet die Betreuungsverfügung eine gute Möglichkeit Einfluss auf eine mögliche Betreuerbestellung zu nehmen.
Außer diesen beiden Möglichkeiten bietet das Seminar auch Informationen über die verschiedenen Aspekte einer Patientenverfügung, wie beispielsweise einen kurzen Überblick über das Medizinrecht sowie Formulierungsvorschläge damit die Patientenverfügung auch wirksam ist und Beachtung findet.

Selbstverständlich kann die Schwerpunktlegung auch hier ganz von den Wünschen des Interessenten abhängig gemacht werden.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.