Vita von Karl-Heinz Benz

  • Rentenberater (Rechtsberatung Fachgebiet gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI)
  • Berufsbetreuer (Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer B.d.B.)
  • Diakon im Pflegemanagement (Heim und Pflegedienstleitung)
  • Mitgliedschaften beim BdB und Diakonieverband Karlshöhe
Karl-Heinz Benz

Werdegang:

  • 1976 – 1979 Ausbildung zum Industriekaufmann
  • 1982 – 1985 Ausbildung zur Krankenpflegefachkraft
  • 1991 – 1993 Weiterbildung zum Diakon im Pflegemanagement Fachliche Qualifikation zur Heim und Pflegedienstleitung, Theologische Qualifikation zum Ev. Diakon an der kirchlichen Ausbildungsstätte für Diakonie und Religionspädagogik, Karlshöhe Ludwigsburg.
  • Danach Tätigkeiten als Pflegedienstleitung und Geschäftsführung ambulanter Pflegeeinrichtungen, sowie Inhaber einer IAV Stelle (Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle) für hilfebedürftige Menschen und deren Angehörigen.
  • 2002 – 2003 Weiterbildung “Wege heilsamer Erfahrung” (Grundkurs Seelsorge) am Institut für ganzheitliche Seelsorge, Geislingen (IGS).
  • Seit 2004 Tätigkeit als selbständiger rechtlicher Betreuer
  • 2006 Zulassung als Rentenberater, Fachgebiet gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI beim Landgericht Stuttgart, sowie Zulassung zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.

Durch diese langjährige Erfahrung ist mir die Situation hilfebedürftiger, alter, gebrechlicher oder behinderter Menschen und die Organisation von Hilfen für sie hinlänglich bekannt.

Wichtig ist eine trägerunabhängige Beratung, die sich ganz an der individuellen Situation des Klienten orientiert. Dabei spielt systemisches Denken und Handeln eine große Rolle. Das bedeutet nicht nur die Individualität des Klienten zu beachten, sondern ihn in seinen Bezügen zu seiner Lebensumwelt zu sehen.

Auch ein ressourcenorientiertes Beraten und Planen im Sinne der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit spielt eine große Rolle, wie die größtmögliche Beteiligung der Klienten, um ihre Wünsche zu berücksichtigen und so wenig wie möglich in ihre Lebenswelt einzugreifen.

Aktuell:

Sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich haben sich am 1.1.2012 die Leistungen der Pflege-Versicherung nochmals erhöht.
››› die aktuellen Sätze bei www.familienratgeber.de


Das sog. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat die Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen erheblich verbessert. Grundlage ist ein Assessment-Verfahren zur Feststellung einer eingeschränkten Alltags-Kompetenz.
Bei alzheimer-brandenburg.de erhalten Sie Infos zum Verfahren um zu sehen, ob Ihr Angehöriger zum Personenkreis gehört, der Anspruch auf die Betreuungs-Leistungen hat.


Die Einstufung in eine Stufe der Pflegeversicherung geschieht auf der Basis eines Gutachtens seitens des MDK. Dabei werden sogenannte Zeitkorridore erfasst. Lesen Sie bei pflegestufe.info mehr über die Hintergründe der Zeiterfassung.